Titelbild

pic

Anzeige

Meinungen...

Rafaela am 12:17 Uhr 23.10.2011 :
Man sieht sofort, dass ihr euch wirklich Gedan

Ildiko am 21:37 Uhr 04.10.2011 :
Die Suchmaschine hat lange nicht mehr so ne gute

Donat am 10:23 Uhr 04.10.2011 :
Ey ich weiss nicht was ihr habt, ich finde die Se

Annkatrin am 21:11 Uhr 30.9.2011 :
Solche Seiten wie diese sollte es mehr geben! Kee

jürgen am 21:44 Uhr 22.9.2011 :
Ihr seid mein persönlicher Favorit, gucke immer m

09.11.2010, von calogero
  

Aushangpflichtige Gesetze

Es ist gesetzlich geregelt, dass sich medizinische Einrichtungen dazu verpflichten müssen, bestimmte Gesetze für die Mitarbeiter frei zugänglich zu machen. Das bedeutet also, dass jeder Arzt mit eigener Praxis seine Mitarbeitern durch Aushänge über Gesetze, Vorschriften und Regeln zu informieren hat. Diese aushangpflichtigen Gesetzte müssen für jeden Beschäftigen der Arztpraxis frei zugänglich bzw. einsehbar sein. Dabei muss auch stets beachtet werden, dass die Gesetze auf dem aktuellen Stand sind. Arztpraxis Aushangpflichtige Gesetze, welche unbedingt in den Arztpraxen vorhanden sein müssen, sind das Arbeitszeitgesetz (ArbGG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie die Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Manche Gesetze müssen nur unter bestimmten Bedingungen ausgehangen werden. Darunter fällt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),das Mutterschutzgesetz (MuSchG) und die Röntgenverordnung (RöV). Das Jugendarbeitsschutzgesetz muss frei zugänglich sein, solange mindestens ein Mitarbeiter unter 18 Jahre alt ist. Beim Mutterschutzgesetz besteht die aushangspflicht erst, wenn in der Arztpraxis mindestens drei weibliche Arbeitnehmer arbeiten. Die Röntgenverordnung muss vorhanden sein, sobald die Praxis eine Röntgenanlage besitzt.

Des weiteren gibt es noch Gesetze bzw. Verordnungen, die freiwillig ausgehangen werden können.

Darunter fallen die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV), Strahlenschutzverordnung (StrSchV), Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV) und die Mutterschutzarbeitsplatzverordnung (MuSchArbV).

Tags:Gesetz, Mitarbeiter,

Social Networks:

social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons social network icons

Kommentare:
Diskussion zu diesem Beitrag

Die neuesten Beiträge:

Jacobus schrieb am 16:23 Uhr 09.12.2010
Das ist ja eine echt schräge Seite, gut gemacht. haha

Name:
E-Mail
Kommentar: